Peter Ulrich

Wirtschaftsethik ohne Reflexionsstopp - Vom öffentlichen Vernunftgebrauch im Feld der Wirtschaft

Peter Ulrich fordert eine Wirtschaftsethik ohne Reflexionsstopp vor mächtigen Interessen:  Der Präsident der Schweizerischen Nationalbank, Philipp Hildebrand, wird von jenen kritisiert, die ihr Geschäft durch sein mutiges Handeln geschmälert sehen. Ist denn Politik bloss die Fortsetzung des Geschäfts mit andern Mitteln? Oder geht es unter freien Bürgerinnen und Bürgern um den "öffentlichen Gebrauch der Vernunft" und um die Zivilisierung der Marktwirtschaft? 

  • Wer hat Recht: Philipp Hildebrand oder seine Kritiker?
  • Soll und kann die Politik die Wirtschaft "zivilisieren", d.h. zur ordnungspolitischen Mitverantwortung für das volkswirtschaftliche Gesamtwohl verpflichten?

Es gibt Aufgaben, die lassen sich fast nicht wahrhaftig und sachgerecht erfüllen, ohne dass genau dies heftigste Kritik vonseiten „betroffener“ Partikulärinteressen auslöst. Nur Personen mit Charakter sind fähig, diesen Druck um der Sache willen auszuhalten und mit starken Argumenten für die richtige Ordnung der Dinge einzustehen – so etwa für die ausgewogene Berücksichtigung konfligierender, aber je legitimer Interessen oder für den Vorrang der Grundsätze des guten und gerechten Zusammenlebens unter freien Bürgerinnen und Bürgern vor noch so mächtigen Ideologien und Interessen.

In einer ethisch fundierten Wirtschaftspolitik geht es in diesem Sinn darum, ordnungspolitisch für die Gemeinwohldienlichkeit privatwirtschaftlichen Geschäftsgebarens zu sorgen. Solange demgegenüber die Lobbyisten der bestens organisierten Partikulärinteressen in Bern, Berlin, Brüssel oder Washington Politik als Fortsetzung des Geschäfts mit andern Mittelnbetreiben, kommt es unweigerlich zum Machtkampf zwischen ihnen und denjenigen, die – demokratisch legitimiert – für das volkswirtschaftliche Gesamtwohl zuständig sind und sich dafür nach bestem Wissen und Gewissen engagieren.So wird derzeit beispielsweise auf Philipp Hildebrand, den profilierten Präsidenten der Schweizerischen Nationalbank, eingedroschen – nicht obwohl, sondern gerade weil er sich in beeindruckend autonomer und vernünftiger Weise den mächtigen, aber teilweise kurzsichtigen und nicht wirklich „privaten“ Interessen der Grossbanken entgegenstellt. Er sagt dazu klar und deutlich, was andere kaum zu denken wagen – dass nämlich gewisse Banken auch nach der Finanzkrise noch immer nur ihre alten Geschäftsmodelle und die damit verbundenen Pfründe und Privilegien verteidigen. Was er einfordert, ist nicht mehr und nicht weniger als die praktizierte ordnungspolitische Mitverantwortung der „Privatwirtschaft“ für die ursächliche Verringerung der von ihr ausgehenden gesamtwirtschaftlichen Risiken und Ungerechtigkeiten. Die Finanzbranche aber reagiert auf solche unbequeme Botschaften grossenteils noch wie im Mittelalter: Die Überbringer schlechter Nachrichten werden rhetorisch geköpft (Entlassungsforderung).

Wohl deshalb ist hierzulande die Zahl der Mahner, die schon vor der „systemischen“ Finanzkrise auf die grundlegenden Funktions- und Legitimitätsmängel des Schweizer Bankenplatzes hingewiesen und sich für tragfähigere Rahmenbedingungen sowie Geschäftsprinzipien eingesetzt haben, eher klein. Gerade wer von seiner professionellen Position her eigentlich etwas „zu sagen“ hat, exponiert sich hierzulande in aller Regel nicht gern mit kritischen Argumenten. Selbst die schweizerische Presselandschaft zeigte sich jahrelang kaum interessiert an einer seriösen und wahrhaftigen Debatte über die Art und Weise, wie „unsere“ Banken es geschafft haben, einen Drittel der weltweit offshore angelegten (und zu einem erheblichen Teil steuerflüchtigen) Vermögen zu verwalten. Die meisten Medien lavierten aus leicht durchschaubaren Gründen lieber zwischen keineswegs vornehmer Zurückhaltung im journalistischen Aufklärungsbemühen und  beflissen unkritischer Hofberichterstattung des Bankenplatzes. Im selben Stil scheint es weiterzugehen.

Diese penible Scheu vor klarem öffentlichem Positionsbezug kann man ein Stück weit sogar verstehen. Schliesslich sind die meisten, die zu heiklen Fragen etwas Kritisches zu sagen hätten, existenziell abhängig von Arbeitgebern, die sich selbst wirtschaftlich im Wettbewerb behaupten müssen. Schon Immanuel Kant hat im Jahr 1783 in seinem berühmten Essay „Beantwortung der Frage: Was ist Aufklärung?“ herausgearbeitet, dass uns der „öffentliche Gebrauch der Vernunft“ nur zumutbar sei, wenn wir uns als Bürgerinnen und Bürger auf Augenhöhe, als Freie und Gleiche, begegnen. Hingegen seien wir dafür in unseren beruflichen Funktionen für einen vorgegebenen Organisationszweck nicht unabhängig genug. Der „Privatgebrauch der Vernunft“ sei „öfters sehr eingeschränkt“ durch hierarchische Abhängigkeiten.

Genau deshalb ist für eine freiheitlich-demokratische Gesellschaft der rechtsstaatlich geschützte Vorrang der bürgerlichen Öffentlichkeit vor noch so mächtigen privaten Interessen essenziell. Nur in der gemeinsamen Selbstaufklärung durch den öffentlichen Vernunftgebrauch kann sich der republikanische Bürgersinn der Citoyens entwickeln, der dann den (an sich volkswirtschaftlich durchaus nützlichen) kommerziellen Erwerbsgeist der Wirtschaftsakteure verantwortungsbewusst zu moderieren vermag. Ihm allein entspringt auch die Einsicht in den systematischen Vorrang der öffentlichen Sache (res publica) einer guten und gerechten Wirtschafts- und Gesellschaftsordnung vor der wirtschaftlichen Freiheit privaten Gewinnstrebens. Um der allgemeinen Bürgerfreiheit willen ist auch der „freie“ Markt in die Grundsätze der modernen civil society einzubinden. Der wirtschaftsethische Orientierungshorizont einer freiheitlich-demokratischen Ordnung ist der einer buchstäblich zivilisierten Marktwirtschaft.

Ganz so weit konnte Immanuel Kant den Gedanken seinerzeit noch nicht treiben. Nicht nur schrieb er vor der Französischen Revolution, sondern auch vor den realpolitischen Machtverhältnissen der heutigen Volks- und Weltwirtschaft. Kant wählte ein anderes Leitbild, um seinen aufklärerischen Anspruch an moderne Bürger zu verdeutlichen: das Bild von der Gelehrtenrepublik. Gelehrte haben das Privileg und die professionelle Pflicht, nichts als den unabhängigen akademischen Geist der wissenschaftlichen Wahrheit und Wahrhaftigkeit zu vertreten. Deshalb haben sie im Unterschied zu andern Berufstätigen keine hierarchischen Vorgesetzten, die ihre wissenschaftliche Lehr- und Argumentationsfreiheit einschränken dürften. Und deshalb ist die gute alte Humboldt’sche Universität nach dem Prinzip der akademischen Selbstverwaltung unter gleichrangigen Professoren organisiert. Sie war es zumindest, bevor der bildungspolitische Zeitgeist sich ökonomisierte und Universitäten wie Unternehmen zu „managen“ begann. Seither schrumpft die reale akademische Freiheit fast gleichermassen, wie die Verschulung und Bürokratisierung der Hochschulen zunimmt.

Auch akademische Wirtschaftsethiker arbeiten nicht in der Idealwelt einer unverdorbenen Gelehrtenrepublik. Gleichwohl kommt ihnen – so wie auch den Ethikern in anderen Fachbereichen – gerade in „Business Schools“ oder Wirtschaftsfakultäten die besondere professionelle Rolle zu, in kritischer Unbefangenheit gegenüber allen noch so mächtigen wirtschaftlichen Interessen und sie rechtfertigenden Ideologien vorbehaltlos die ethischen Prinzipien und Wertideen der Menschlichkeit (Wahrung der Würde und der Grundrechte aller Personen) und der Gemeinwohldienlichkeit in Bezug auf das Wirtschaftsleben und die Wirtschaftsordnung zur Geltung zu bringen.

Nur: Wo waren und wo sind sie denn, die unabhängig und autonom für das ethisch Richtige einstehenden Wissenschaftler mit professioneller Kompetenz für Wirtschaft, Gesellschaft und Staat? Die sich engagieren und exponieren im Bemühen, argumentativ zum öffentlichen Vernunftgebrauch in Wirtschaft und Wirtschaftspolitik beizutragen?  Offenbar fühlen sich heutzutage auch nur noch wenige Akademiker an den Universitäten dafür unabhängig genug. Selbst professionelle Wirtschaftsethiker jagen lieber dem (karrieremässig besser belohnten) Business-Case-Denken nach. Tunlichst beschränken sie sich deshalb – als Unternehmensethiker – auf Fragen von der Art, wie sich „ethisches“ Verhalten im Wirtschaftsleben für herkömmlich eng gedachte Erfolgszwecke auszahlt oder diese wenigstens nicht tangiert. Und tunlichst bleiben sie – als Ordnungsethiker – wenn immer möglich scheinbar unpolitisch, indem sie zwar nach der „Möglichkeit“ von Ethik unter den Funktionsbedingungen der real existierenden Marktwirtschaft fragen, nicht aber grundlegender nach den ethischen Bedingungen einer legitimen Marktwirtschaft. So werden angebliche Sachzwänge in ihrer akademischen Bearbeitung oft eher verdoppelt, als dass ihre normativen Vorentscheidungen ausgeleuchtet und sie als (meistens interessenbasierte) Denkzwänge argumentationszugänglich gemacht würden.

Vielleicht dürfen sich alle, die sich in der Schweiz für eine sozial und ökologisch verantwortliche Wirtschaft einsetzen, ruhig ein wenig am unerschrockenen Präsidenten der Schweizerischen Nationalbank orientieren. Das hiesse dann frei nach Kant: sich im öffentlichen wirtschaftsethischen Reden und Schreiben vorbehaltlos kritisch-vernünftig zu äussern – ohne Reflexionsstopp vor mächtigen Interessen. Steht uns das als mündigen Bürgerinnen und Bürger der „freien Schweiz“ nicht sowieso zu? In den nächsten Beiträgen im WEB-Forum des NSW werde ich versuchen, in diesem Sinne einige brisante wirtschaftsethische Themen anzusprechen.


28.01.2011 © P. Ulrich

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