Abstract und Fragen der Redaktion: Sind Markt und Staat gleichermassen Systeme der organisierten Verantwortungslosigkeit? "Recht ist, was mir nützt", gilt in Wirtschaft und Politik gleichermassen als Maxime. Wie kann dann der Staat den Missbrauch wirtschftlicher Freiheit korrigieren?
- Gibt es einen Unterschied zwischen der Verantwortung in der Wirtschaft und jener im Staat?
- Was bräuchte es, damit der Staat zu einer Organisation der gegenseitigen Verantwortung würde?
Die UBS-Krise bleibt ohne Sanktionen. Gegen die damaligen UBS-Manager hat die Zürcher Staatsanwaltschaft kein Strafverfahren eröffnet. Die UBS als Ganze kommt mit einer Busse der FINMA davon. Es sieht ganz danach aus, als ob der Bankensektor ungeschoren bleibt. Der Hochmut seiner Exponenten ist wieder da. "Die Zeit der Gewissensbisse und Entschuldigungen ist vorbei" sagt der Chef der Grossbank Barclays, Bob Diamond, vor dem Finanzausschuss des britischen Unterhauses.
Die politische Aufarbeitung der Krise findet nicht statt. Zwar hat der Bundesrat bei den verschiedenen Rettungsaktionen zugunsten der UBS wiederholt Verfassungsrecht verletzt - so, als er das Parlament im Oktober 2008 nicht einberief, um über die Rettungsaktion der UBS zu entscheiden, dann als er (unter Vorschiebung der FINMA) das Bankgeheimnis verletzte, um eine Strafverfahren der USA gegen die UBS abzuwenden, und schliesslich als er mit den USA einen Vertrag abschloss, um ihnen die Daten von 4'500 Bankkunden zu übermitteln. Trotz all dem begnügte sich das Parlament mit den Abklärungen der GPK und verzichtete auf die Einsetzung einer PUK, die allein die Beziehungen zwischen den Behörden und der UBS hätte aufklären können.
Weder in der Wirtschaft noch im Staat wird also die Verantwortlichkeit für rechtswidriges Handeln geltend gemacht. Offenbar verwechseln wir heute Freiheit mit Verantwortungslosigkeit. Dabei sind Freiheit und Verantwortung untrennbar. Frei bin ich dann, wenn ich mündig genug bin, um einen Freiraum verantwortungsvoll auszufüllen. Meine Freiheit wird durch die Pflichten anderer bestimmt: Ihre Pflicht, meine Freiheit zu respektieren, definiert meine Freiheit. Und meine Freiheit endet dort, wo meine Pflicht beginnt, die Freiheit anderer zu respektieren. Freiheit ist in einer Gesellschaft nur als gegenseitige Pflicht zum Respekt des andern zu haben. Verletze ich meine Pflicht, verwirke ich mein Recht.
Das gilt auch für den Modebegriff der "Selbstverantwortung". Dieser wird zwar gerne darauf verkürzt, dass jeder für sich selbst zu sorgen habe. Das ist zwar ein wichtiger Teil der Selbstverantwortung, aber nicht das Ganze. Als mündiges Selbst habe ich die Freiheit, selbst über mein Handeln zu entscheiden, nicht aber ohne den Respekt für die gleiche Freiheit aller andern. Freiheit heisst auch hier Verantwortung tragen für die Folgen meines Handelns - also für die Wirkungen meines Handelns auf die Rechte und die Freiheit der andern. Es gibt keine Freiheit ohne Pflicht.
Einzig im Markt gilt das offenbar nicht. Da geht es - so die herrschende Meinung - nicht um Rechte, sondern um Nützlichkeiten. Recht ist, was mir nützt. The winner takes it all. Die Wirtschaftsfreiheit, die der Staat mir garantiert, darf ich rücksichtslos ausnützen. Ob der andere dabei zugrunde geht, braucht mich nicht zu kümmern. Mein Egoismus wird dadurch gerechtfertigt, dass die Summe allen Gewinnstrebens zum Vorteil aller gereiche. So jedenfalls wird Adam Smiths "unsichtbare Hand" heute gedeutet. Das ökonomische Gemeinwohl ergebe sich aus dem Egoismus aller, weil dann alle ihr Bestes gäben, um Erfolg zu haben und so die grösstmögliche Leistung erwirkt werde, die zum grössten Glück der grössten Zahl führe. Der Blick ruht einzig auf den Gewinnern, nicht auf den Verlierern. Von denen muss es aber immer ebenso viele geben. Wo ein Gewinner ist, da ist auch ein Verlierer. Das interessiert aber die Rationalität des Marktes nicht. Sie befreit uns scheinbar von der Verantwortung für die Wirkungen unseres Handelns auf die andern. Der Markt wird so zu einem System der organisierten Verantwortungslosigkeit. Das erklärt, warum die UBS-Manager sich nicht verantwortlich fühlen und warum sie und ihre Kollegen in der Branche weiter machen, als sei nichts geschehen.
Und der Staat? Offenbar heiligt auch hier der Zweck die Mittel. Zweifellos war es nützlich, die UBS zu retten. Die Schweiz ist dank ihrer Nationalbank und ihrer Regierung sehr glimpflich durch die Finanzmarktkrise gekommen. Sie haben unsere Wirtschaft gerettet. Wer wollte ihnen also einen Vorwurf machen? Die Rettung hatte freilich einen Preis: den Preis des Rechtsstaates. Die Behörden haben die marktwirtschaftliche Logik übernommen und auf das Kollektiv übertragen. Immerhin nicht für sich selbst, wohl aber für das Kollektiv haben sie in Anspruch genommen, dass der Nutzen für die Gesamtheit keine Rücksicht auf die Rechte aller zu nehmen braucht. Demokratie und Rechtsstaat haben zurückzutreten, wenn es das wirtschaftliche Gesamtinteresse verlangt. Das Parlament und die Verfassung dürfen dann übergangen bzw. missachtet werden. Und dem stimmt das Parlament nachträglich sogar zu. Es verzichtet darauf, jene zur Verantwortung zu ziehen, die seine Rechte und die Verfassung verletzt haben. Es macht auch den Staat zu einem System der organisierten Verantwortungslosigkeit.
Dabei wäre unsere rechtsstaatliche Demokratie gerade eine Organisation der gegenseitigen Verantwortung. Demokratie ist ja nicht nur Volkssouveränität, sondern ebenso verantwortliche Regierungsform. Alle Macht im Staat muss verantwortet werden. Damit ist die Finanzmarktkrise, die als Marktversagen begann, nun auch zum Staatsversagen geworden. Markt und Staat erscheinen damit gleichermassen als Systeme der organisierten Verantwortungslosigkeit. Nur mit einem wesentlichen Unterschied: Der Markt soll in erster Linie nützlich sein, der Staat aber soll in erster Linie gerecht sein. Als integrer Mensch darf ich zwar mein Verhalten im Markt nicht von jenem als Bürger im Staat abspalten, aber die Gewichte verschieben sich: Eigennutz ist im Markt eher am Platz, soweit er die Leitplanken von Staat, Recht und Ethik wahrt. Der Staat hingegen ist gerade dazu da, diese Leitplanken zu setzen und durchzusetzen, auch gegenüber dem Markt. Wenn er das nicht tut, ist sein Versagen schlimmer als jenes des Marktes, wenn dieser in der eigenen Rationalität überbordet. Die Finanzmarktkrise ist daher tatsächlich mehr ein Versagen des Staates als der Marktes, allerdings nicht so, wie etwa behauptet wird: Nicht vor der Krise, sondern nach der Krise hat der Staat versagt. Vorher hat er zwar auch zum Überborden des Gewinnstrebens beigetragen, indem er dem Wunsch der Finanzbranche nach Deregulierung nachgegeben hat. Nachher aber hat er versagt, indem er die Konsequenzen aus den eigenen und den fremden Fehlern nicht gezogen hat.
Menschliche Fehler gibt es im Markt wie im Staat. Im Gegensatz zum Markt kennt der Staat aber Institutionen, welche dafür sorgen sollten, dass Fehlentwicklungen korrigiert werden. Die Gewaltenteilung, die Kontrolle des Parlaments über Regierung und Verwaltung, ebenso die Justiz wären Korrektive, welche dazu da wären, dafür zu sorgen, dass das reine Nützlichkeitsdenken mindestens im Staat nicht dominiert. Diese Institutionen haben diesmal versagt. Das einzig Gute daran: An seinem Versagen können wir am deutlichsten erkennen, dass der Staat eigentlich eine Organisation der gegenseitigen Verantwortlichkeit wäre.
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