Abstract der Redaktion: Die Schweiz schliesst mit Deutschland (und anderen EU-Staaten) ein Abgeltungssteuer-Abkommen, das darauf abzielt, den Informationsaustausch zu unterlaufen. Die grösste Schwäche des Abkommens ist die Abschleichfrist bis zur Inkraftsetzung des Abkommens. Grundsätzlich kann die Abgeltungssteuer ohnehin nur eine Übergangslösung sein. Ein Ersatz für … weiter lesen.
Kommentare